24.5.09

Alles Gute GG!




Gut zuhören und interpretieren!

3 Kommentare:

  1. Die Rede kenn ich schon, aber man kann es sich nur immer wieder vor Augen halten!

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  2. Ja schon schaden wenn man über das was Herr Schmid redet wird man sofort in die Rechte Ecke gestellt. Fakt ist das GG ist nur für eine bestimmte Zeit vorgesehen gewesen, warum und das ist meine Frage hat niemand Interesse an einer eigenen Verfassung von uns und für uns...???

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  3. “Artikel 146
    [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.”

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    StGB
    "§ 81 Hochverrat gegen den Bund

    (1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

    1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
    2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

    wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren."

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    Artikel 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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    wie soll man eine Verfassung ändern wenn Sie Unantastbar ist?! Ausser es steht das ganze Volk dahinter...

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